Denknach87 · Quizfragen für Senioren
Winterreifen & Pannen-Ausrüstung
Alpine-Symbol, Profiltiefe und Pflichtausrüstung: zehn geprüfte Fragen für eine sichere Autofahrt.
1. Wann verlangt die Straßenverkehrs-Ordnung bei einem gewöhnlichen Pkw wintertaugliche Reifen?
- A. Sobald die Außentemperatur unter 7 Grad fällt
- B. Nur wenn eine amtliche Unwetterwarnung gilt
- C. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte
- D. Pauschal von Oktober bis Ostern
2. Welche Kennzeichnung müssen wintertaugliche Pkw-Reifen nach der aktuellen StVZO grundsätzlich tragen?
- A. Das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke
- B. Nur die Buchstaben M und S
- C. Ein blaues Schneekettenzeichen
- D. Ein Eiskristall ohne Berg
3. Welche Räder eines gewöhnlichen Pkw müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein?
- A. Mindestens drei Räder
- B. Nur die Räder der Antriebsachse
- C. Alle Räder
- D. Nur die Vorderräder
4. Welche gesetzliche Mindestprofiltiefe gilt für das Hauptprofil eines Pkw-Reifens?
- A. 1,6 Millimeter
- B. 3,0 Millimeter
- C. 0,8 Millimeter
- D. 1,0 Millimeter
5. Unter welcher Bedingung darf ein Winterreifen verwendet werden, dessen zulässige Höchstgeschwindigkeit niedriger als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Autos ist?
- A. Wenn die Reifengeschwindigkeit im Blickfeld angezeigt wird und nicht überschritten wird
- B. Nur mit eingeschaltetem Warnblinklicht
- C. Nur auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- D. Nur bei Fahrten unter 50 Kilometern
6. Welche Kombination muss in einem gewöhnlichen Pkw in Deutschland mindestens mitgeführt werden?
- A. Abschleppseil, Feuerlöscher und Ersatzrad
- B. Zwei Warnwesten und eine Warnleuchte
- C. Warndreieck, eine Warnweste und Erste-Hilfe-Material
- D. Schneeketten, Wagenheber und Reservekanister
7. Welche Eigenschaft muss ein vorgeschriebenes Warndreieck nach der StVZO besitzen?
- A. Es muss einen eigenen Akku besitzen
- B. Es muss rückstrahlend sein
- C. Es muss blau blinken
- D. Es muss fest am Fahrzeug montiert sein
8. Wie arbeitet die vorgeschriebene Warnblinkanlage eines Pkw?
- A. Nur die hinteren Blinkleuchten blinken rot
- B. Alle vorhandenen Blinkleuchten blinken gleichzeitig gelb
- C. Nur die linken Blinkleuchten leuchten dauerhaft
- D. Die Scheinwerfer wechseln zwischen Fern- und Abblendlicht
9. Wovor muss das Behältnis das mitgeführte Erste-Hilfe-Material ausreichend schützen?
- A. Vor Staub, Feuchtigkeit sowie Kraft- und Schmierstoffen
- B. Nur vor Temperaturen unter null Grad
- C. Ausschließlich vor mechanischen Stößen
- D. Nur vor Sonnenlicht
10. Welche zusätzliche Warneinrichtung ist in einem Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht neben dem Warndreieck vorgeschrieben?
- A. Eine tragbare Warnleuchte
- B. Ein zweites Warndreieck
- C. Ein Feuerlöscher mit zwei Kilogramm Füllmenge
- D. Eine orange Rundumleuchte auf dem Dach
Lösungen und Erklärungen
- 1. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte
Die Winterreifenpflicht ist in Deutschland situationsabhängig. Sie gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte und nicht allein aufgrund eines Kalenderdatums oder einer bestimmten Temperatur.
- 2. Das Alpine-Symbol mit Berg und Schneeflocke
Als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse gelten grundsätzlich Reifen mit dem Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Eine bloße M+S-Kennzeichnung erfüllt diese aktuelle Kennzeichnungsvorgabe für Pkw nicht.
- 3. Alle Räder
Nach § 2 Absatz 3a StVO müssen bei den genannten winterlichen Verhältnissen alle Räder eines gewöhnlichen Pkw mit Reifen ausgerüstet sein, die den Winterreifenanforderungen entsprechen.
- 4. 1,6 Millimeter
Das Hauptprofil muss am gesamten Umfang mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Als Hauptprofil gelten die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche.
- 5. Wenn die Reifengeschwindigkeit im Blickfeld angezeigt wird und nicht überschritten wird
Die zulässige Reifengeschwindigkeit muss im Blickfeld angegeben oder rechtzeitig angezeigt werden. Außerdem darf diese Geschwindigkeit während der Fahrt nicht überschritten werden.
- 6. Warndreieck, eine Warnweste und Erste-Hilfe-Material
Für einen gewöhnlichen Pkw schreiben StVZO § 53a ein Warndreieck und eine Warnweste sowie § 35h geeignetes Erste-Hilfe-Material vor. Weitere Ausrüstung kann sinnvoll sein, gehört aber nicht zu dieser gesetzlichen Mindestkombination.
- 7. Es muss rückstrahlend sein
Ein Warndreieck muss unter anderem tragbar, standsicher und rückstrahlend sein, damit es bei Gebrauch aus ausreichender Entfernung erkannt werden kann.
- 8. Alle vorhandenen Blinkleuchten blinken gleichzeitig gelb
Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig gelbes Blinklicht abstrahlen. Eine auffällige Kontrollleuchte zeigt der fahrenden Person den Betrieb an.
- 9. Vor Staub, Feuchtigkeit sowie Kraft- und Schmierstoffen
Das Behältnis muss das Erste-Hilfe-Material ausreichend vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen schützen.
- 10. Eine tragbare Warnleuchte
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen neben einem Warndreieck getrennt davon eine Warnleuchte mitführen.